Maskenpflicht
Das Tragen von FFP2-Masken in der Arztpraxis ist für Patientinnen und Patienten weiterhin bis zum 07.04.23 Pflicht. Dies gilt nicht mehr für das Praxispersonal.
Auch danach bitten wir Sie weiterhin eine Maske zu tragen, falls Sie eine akute Atemwegsinfektion oder eine andere ansteckende Erkrankung haben. Dies gilt dann besonders in unserer Infektionssprechstunde, die wir weiterhin täglich auch nach Auslaufen der Pandemiemaßnahmen zwischen 11.00 12.00 Uhr durchführen werden.