Praxis für Innere Medizin

Akademische Lehrpraxis der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt

3 G Regelung

Die „3 G Regel“ dürfen wir, so das Bundesgesundheitsministerium, nicht mehr anwenden. Wir bitten unsere nichtgeimpften Patientinnen und Patienten dennoch aus Rücksicht auf die sich zum Teil zeitgleich in unserer Praxis befindlichen schwer immunsupprimierten Patientinnen und Patienten mit Chemotherapie, Bestrahlung und unter Einnahme immunsupprimierender Medikamente freiwillig einem Corona-Schnelltest vor Eintritt in die Praxis zu unterziehen.

Alle nichtgeimpften und nichtgetesteten Patientinnen und Patienten sollten bitte nur unmittelbar vor ihrem Termin kommen und vor der Praxis warten, damit es im Wartezimmer nicht zu eventuellen Ansteckungen kommen kann, da die Inzidenzen ja nun deutlich gestiegen sind und dies weiter tun werden.