Praxis für Innere Medizin

Akademische Lehrpraxis der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt

Maskenpflicht/Grippe- und Coronaimpfungen

Die Pandemie gilt nun als beendet, d.h. es in unserer Arztpraxis besteht nun keine Maskenpflicht mehr. Wir werden jedoch weiterhin eine Infektionssprechstunde täglich von 11.00 – 12.00 Uhr abhalten. Hier muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. Alle Patienten, die einen Atemwegsinfekt oder auch Durchfall und Erbrechen etc. haben, sollten sich hier anmelden und nicht einfach zu normalen Sprechzeiten erscheinen, um die anderen Patienten und Patientinnen nicht anzustecken.

Grippeimpfung

Ab 01.10.24 führen wir in der Praxis wieder Grippeimpfungen durch. Wer von Ihnen sollte sich impfen lassen?

· Alle Personen ab 60 Jahre

· alle Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter

  gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem

  1.Schwagernschaftsdrittel

· Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eine Grundleidens

 (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder

 Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere

 Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten

 wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben,

 angeborene oder erworbene Immunabwehrschwäche oder HIV)),

· Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie

· Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder

 von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können.

Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem

· Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal),

· Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,

· Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.

 

Coronaimpfung - Aktuelles

Für die Coronaimpfung existiert bis zum jetzigen Zeitpunkt keine vertragliche Vereinbarung mehr zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und den Krankenkassenverbänden, somit kann die Impfleistung zur Zeit nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Dies war auch im letzten Jahr der Fall und man konnte sich erst Ende September einigen. Sobald dies so sein wird, werden wir Sie informieren und diese Impfung natürlich auch für den oben genannten Personenkreis durchführen.