E-Rezept
Wie Sie vielleicht schon gehört haben, ist das Ausstellen eines e-Rezepts für uns , die Arztpraxen, ab dem 1. Januar 2024 Pflicht.
Für welche Rezepte gilt das?
Das gilt nur für die Kassenrezepte, die bisher auf einem rosa Formular ausgedruckt wurden.
Es gilt nicht für Privatrezepte, Hilfsmittel, Heilmittel und Überweisungen.
Wie geht das nun?
Sie lesen vor Bestellung eines e-Rezepts nun immer zuerst ihre Versichertenkarte ein. Dann können Sie Ihre Rezepte wie immer bestellen.
Sie können das e-Rezept mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder mit ihrem Smartphone einlösen.
· E-Rezept per eGK: Sie können das e-Rezept direkt mit ihrer Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen. Eine PIN ist hierfür nicht erforderlich. Die Apotheke steckt die eGK in ein Lesegerät und erhält so das Recht, auf den e-Rezept-Server zuzugreifen und das Rezept herunterzuladen.
· E-Rezept per Smartphone: Sie brauchen nur ein Smartphone und erhalten, wenn Sie in der Sprechstunde sind, eine SMS auf Ihr Handy. Sie identifizieren sich mit Ihrem Geburtsdatum und gehen mit dem QR-Code zur Apotheke und können so Ihr Rezept einlösen.
In den ersten Wochen ist es sicher besser, erst am übernächsten Tag in die Apotheke zu gehen, wenn Sie das Rezept bei unseren MFAs bestellt haben.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.